Aktuelles
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Covid-19-Update
Liebe Angehörige, Betreuende und Bevollmächtigte,
mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und Aufnahme der Regelungen in die neue landesrechtliche Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) ist es notwendig, unser bisher gültiges Schutzkonzept anzupassen.
Hier für Sie die wichtigsten Regeln zusammengefasst:
- es gibt keine Besuchseinschränkungen, z.B. in Bezug auf die Häufigkeit, die Dauer oder die zulässige Personenzahl
- Ihre Kontaktdaten werden nicht mehr erfasst
- eine Anmeldung zum Besuch ist nicht mehr erforderlich
- Besuchende müssen zu jeder Zeit eine Schutzmaske des Standards FFP 2 tragen
- Besuchende dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie getestet sind (PCR- Test, der höchstens 48 Stunden zurückliegt oder Antigenschnelltest, der höchstens 24 Stunden zurückliegt); dieser Testnachweis muss am Eingang vorgezeigt werden
- um einen Zutritt in die Einrichtung ohne Testnachweis zu verhindern, werden wir die Außentüren weiterhin zu bestimmten Zeiten verschlossen halten; bitte klingeln Sie dann
- Isolation oder Quarantänisierung nach Wochenendbesuchen wird als nicht notwendig erachtet
- die Hygieneregeln und das Abstandsgebot gelten weiterhin, ebenso wie das direkte Aufsuchen des Bewohnerzimmers bzw. im Haus 1 den Besuchsort